Rechtslage

Definition
Schalldämpfer, auch Mündungssignaturreduzierer genannt, ist im Bereich der Waffentechnik eine Vorrichtung zur Verminderung von Schallemissionen bei Schusswaffen.

 

Waffenrecht (2018)
Schalldämpfer sind den Schusswaffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind
(WaffG, Anlage 1, Ziffer 1.3 in Verbindung mit § 4 und § 10 Abs. 1)


Somit ist für den Erwerb eines Schalldämpfers für eine Erlaubnispflichtige Schusswaffe ebenfalls eine Erwerbserlaubnis, d.h. ein Voreintrag in der Waffenbesitzkarte des Erwerbers erforderlich.

 

Jagdausübender in Bayern

„In Bayern sind Schalldämpfer für die Jagdausübung bei Langwaffen aus Gründen des Gesundheitsschutzes genehmigungsfähig. Unabhängig davon, ob eine Vorschädigung des Gehörs des Antragsstellers vorliegt, oder nicht.“                           

Bayerisches Innenministerium